Wichtige & Interessante Au pair Informationen für Gasteltern
Voraussetzungen der/s Au pair in Deutschland:
- Alter der/s Au pair 18 - 24 Jahre, zum Zeitpunkt der Visumbeantragung.
- Min. Schulabschluss.
- Mindestens gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache: 170 Unterrichtseinheiten/Level A1, Goetheinstitut.
- Das Au pair ist kinderlieb und gerne mit Kindern zusammen und verfügt über praktische Erfahrungen die durch ein Praktikum in einem Kindergarten o.ä und Referenzen nachgewiesen werden.
- Aufenthaltsdauer: mindestens 6, maximal 12 Monate.
- Ärztliches Attest
- Erstmaliger & Einmaliger Au pair Aufenthalt in Deutschland
Erwartungen die Au pairs erfüllen:
- Das Au pair finanziert die Anreise zur Gastfamilie und zurück selbst. In Deutschland wird es von seiner Gastfamilie am Bahnhof/Flughafen abgeholt.
- Arbeitszeit beträgt / Woche maximal 30 Stunden an 5 oder 6 Tagen, inklusive Babysitting am Abend.
- Hilfe bei der Betreuung der Kinder.
- Unterstützung bei leichten Hausarbeiten.
- Teilnahme an einem Sprachkurs (1-2 Mal/Woche). Die Kosten für den Sprachkurs werden vom Au pair getragen.
Dies erhält das Au pair in Deutschland:
- Taschengeld: 260,- € / Monat
- 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitheitsfall.
- bezahlter Urlaub: bei 12-monatigem Aufenthalt 4 Wochen, bei kürzerer Beschäftigung je vollem Beschäftigungsmonat 2 Werktage. Samstage sind Werktage. Fährt das Au pair mit der Familie in Urlaub und übernimmt in geringem Umfang die Kinderbetreuung als Ausgleich für die Reisekosten, kann die Urlaubsreise als Urlaubszeit des Au pairs angerechnet werden. Hierzu ist eine einvernehmliche Absprache mit dem Au pair zu treffen.
- Ein eigenes möbliertes, beheizbares, verschließbares Zimmer (ab 8m2) mit Tageslicht in der Wohnung der Familie und freie Verpflegung.
- Finanzierung der Fahrten zur Sprachschule (z.B. Monatsticket).
- Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung.
- Kostenübernahme für zusätzliche ärztliche Untersuchungen, welche von der Familie gewünscht werden
- Umgangssprache muss deutsch sein.
- Möglichkeit, die Agentur jederzeit erreichen zu können.
- Kündigungsschutz: Falls das Au pair Verhältnis aufgelöst wird, haben beide Parteien eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, in denen alle Pflichten und Rechte weiter gelten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Agentur muss informiert werden.
- Förderung der Teilnahme an kulturellen/gesellschaftlichen Veranstaltungen und notwendige Mobilität.
- Gesetzliche Feiertage sind frei oder durch Freizeit auszugleichen.
- 4 Abende und 1,5 zusammenhängende Tage pro Woche arbeitsfrei. Mindestens einmal im Monat fällt ein freier Tag auf einen Sonntag.
Warum einen Aupair Vermittler...
Sie sparen Zeit: wir finden rasch und zuverlässiger ein passendes Au pair für Ihre Familie da wir mit langjährigen Kooperationspartner zusammenarbeiten.; durch unsere Fremdsprachenkompetenz und der teilweise persönlichen Kontaktierung der Au pairs in den Heimatländern finden wir schnell ein Au pair das am besten Ihren Vorstellungen entspricht.
Ihnen steht unsere Hilfe und langjährige Erfahrung zur Verfügung auch nach der Vermittlung jederzeit zur Verfügung.
Schließlich stellen wir Ihrem Au pair eine Liste mit Kontakten in der Nähe zur Verfügung und bieten Städtereisen und Au pair Treffen an.
Die aktuellen rechtlichen Grundlagen für das Au pair Wesen finden Sie unter folgendem Link: http://www.guetegemeinschaft-aupair.de/cgi-bin/showcontent.asp?ThemaID=4515
sowie das Aufenthaltsgesetz unter http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html
Die kompletten Infoblätter der Bundesagentur für Arbeit entnehmen Sie bittet unter folgenden Links
sowie
