AGB

§ 1 Aufgaben der Au Pair Agentur Wagner

Im Folgenden werden die zu erbringenden Leistungen aufgeführt.

  1. Die Agentur Wagner informiert die Gastfamilie ausführlich über die derzeitigen Bestimmungen des Au-pair Programms in Deutschland (siehe Informationen für Gasteltern)
  2. Überlassung von Bewerberdaten wie z.B. komplette Adressangaben, Fragebogen, Photo, (wenn vorhanden auch Referenzen, Anschreiben, und Sprachzeugnisse) der Au-pair Bewerber.
  3. Hilfestellung im Antragsverfahren (Erstellung von Einladungsschreiben und Au-pair Vertrag) sowie bei der Abwicklung der Visums bzw. Einladungsformalitäten und der Arbeitsgenehmigung.
  4. Betreuung der Gastfamilie sowie der/s Au-pair während des gesamten Aufenthaltes der /s Au-pair bei der Gastfamilie.
  5. Als Serviceleistungen stellt die Au-pair Agentur Wagner auf Wunsch einen Au-pair Ausweis aus sowie nach Abschluß eines Au-pair Aufenthalts auf Wunsch ein Zertifikat. Sie bietet eine spezielle Au-pair Versicherung (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung) an, die Versicherungsschutz ab Einreisedatum gewährt obwohl die Daten des Au-pairs ggf. noch unbekannt sind, eine Notfall Tel. Nr. (24h / 7 Tage), sowie die Austauschmöglichkeit von Adressen anderer Au-pairs im Rahmen des Datenschutzes, steht als kompetenter Ansprechpartner während des gesamten Aufenthaltes zur Verfügung.
  6. Die Au-pair Agentur Wagner ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle die Vermittlung und den Aufenthalt betreffenden Fragen. sie steht der/dem Au-pair und der Gastfamilie während des gesamten Aufenthaltes zur Verfügung.
  7. Empfehlung mindesten eines Telefonats mit dem potentiellen Au-pair vor der Entscheidungsfindung

§ 2 Aufgaben der Gastfamilie

  1. Integrierung des Au-pair’s in die Familie
  2. freie Kost und ein eigenes, beheizbares, ausreichend möbliertes Zimmer (verschließbare Tür, Fenster mit Tagesslicht, Mindestgröße 8m²) im Haus, in der Wohnung oder im Wohnhaus der Familie, zur Verfügung zu stellen. Familienanbindung muss gewährleistet sein.
  3. Die häusliche Mithilfe umfasst – incl. Babysitting – max. 6 Stunden pro Tag bei max. 30 Stunden pro Woche. (Die Arbeitszeit ist flexibel gestaltbar).
  4. Gewährung von mind. 1 1/2 freien Tagen pro Woche, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen. Die / der Au-pair sollte die Möglichkeit haben, ihre / seine Religion ausüben zu können.
  5. Gesetzliche Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen.
  6. Ein monatliches Taschengeld von 280.- € an das Au-pair per Überweisung auszuzahlen. Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere Arbeitszeit erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes. Die Taschengeldfortzahlung erfolgt im Krankheitsfall bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen.
  7. Eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr zu bezahlen oder Fahrdienste zu leisten.
  8. Die Möglichkeit zum Besuch eines für das Au-pair geeigneten Sprachkurses. Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem DeutschSprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Gastfamilie ist verpflichtet, sich mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 840 Euro an den Kosten für den Spracherwerb zu beteiligen. Dieser Förderbetrag kann monatlich über eine Pauschale von 70 Euro an das Au-pair ausgezahlt werden. Dieser Betrag ist während der gesamten Dauer des Au-pair Verhältnisses zu zahlen oder kann auch einmalig in Höhe von 840 Euro ausbezahlt werden. Die Kosten für andere Veranstaltungen muss das Au-pair jedoch selbst tragen.
  9. Bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen während eines Aufenthaltes von 12 Monaten. Bei kürzerem Aufenthalt als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat.
  10. Die Gastfamilie holt das Au-pair bei der Ankunft in Deutschland, am vereinbarten Treffpunkt ab. Sollte dies nicht möglich oder von der Gastfamilie gewünscht sein, sind die Kosten für einen entsprechenden Transport von der Gastfamilie zu tragen. Wird von der Gastfamilie eine Abholung durch die Agentur Wagner gewünscht, so erfolgt dies gegen eine Kostenerstattung von 1,99 Euro pro gefahrenem Kilometer.
  11. Den bzw. das Au-pair rechtzeitig vor Ankunft für die ganze Aufenthaltsdauer ausreichend gegen Krankheit, Haftpflicht und Unfall, privat zu versichern. Die Versicherungsbedingungen sind der Gastfamilie bekannt und werden akzeptiert.
  12. Die Gastfamilie muss den / das Au-pair sofort bei Ankunft in Deutschland bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Des Weiteren muss das Visum nach 3 Monaten verlängert werden. Alle anfallenden Gebühren trägt die Gastfamilie.
  13. Die Gastfamilie meldet den Ankunftstermin des Au-pairs bzw. bei Wechselaupairs, die erfolgreiche Visumsumschreibung sowie (Kündigung, Umzug etc.) in schriftlicher Form sofort der Agentur.
  14. Die Gastfamilie ist nicht berechtigt, bei einer Kündigung des Au-pair Verhältnisses, die Organisation der Heimreise bzw. der möglichen Umvermittlung unabgesprochen der Agentur zu überlassen. Für Zuwiderhandlungen wird von der Agentur Wagner eine Tagespauschale in Höhe von 100 Euro zusätzlich Fahrtkosten erhoben. Diese sind von der Gastfamilie zu tragen.

§ 3 Es fallen folgende Gebühren an

  1. Bei Au-pair’s aus nicht EU /EWR Staaten mit einer Aufenthaltsdauer von 12 Monaten beläuft sich die Gesamtgebühr auf 449,- Euro.
  2. Hat die Gastfamilie ein Au-pair durch Eigeninitiative (z.B. Au-pair von Freunden oder Urlaubsbekanntschaften gefunden) und möchte nur die Einladungsformalitäten erledigt bekommen, so ermäßigt sich der Betrag auf 249,- Euro.
  3. Für Wechselau-pairs verlangt die Agentur Wagner bei einer Visarestlaufzeit von 9 – 12 Monaten 389 €; von 6 – 8 Monaten 325 €; von 3 – 5 Monaten 220 €.
  4. Die Visarestlaufzeit ist die maximal, mögliche Visadauer incl. der maximal, möglichen Verlängerungsmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Vermittlung. Die Anreisekosten des Wechsel Au-pairs trägt die neue Gastfamilie in Höhe einer Bahnfahrkarte zweiter Klasse. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die unabhängig davon ob das Au-pair Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wurde, erbracht werden muß.
  5. Bei vorzeitiger Beendigung des Au-pair Verhältnisses durch das Au-pair,welches für 12 Monate eingeladen wurde, verrechnet die Agentur Wagner anteilsmässig die Vermittlungsgebühr auf eine neue Vermittlung für diese Gastfamilie durch die Agentur Wagner.
  6. Die Gastfamilie ist nicht berechtigt die Vermittlungsgebühr oder einen Teil davon, vom Au-pair zurück zu verlangen.
  7. Sollte ein Au-pair während der Bearbeitungszeit vom Vertrag zurück treten oder ein Visum wird aus Gründen die nicht im Verantwortungsbereich der Gastfamilie liegen abgelehnt, so erstattet die Agentur Wagner die komplette Vermittlungsgebühr zurück. (Dies gilt nicht für Eigeninitiativ Bewerbungen).
  8. Hat die Gastfamilie gegenüber der Agentur bzw. dem Au-pair die Vermittlung zugesagt und die Gastfamilie storniert den gesamten Vermittlungsauftrag, so ist eine Kostenpauschale in Höhe von 249,- Euro für die bereits erbrachten Leistungen, an die Aupair Agentur Wagner zu entrichten. Die Agentur behält sich vor, höhere Kosten durch Nachweis geltend zu machen.
  9. Die Agentur Wagner bietet in dem Fall der vorzeitigen Trennung, sofern die Familie sich nicht vertragswidrig verhalten hat, eine einmalige kostenlose Neuvermittlung mit Au-pair’s seiner Agentur an. Die Gastfamilie muss vor Ablauf von 4 Wochen nach Eintreffen der / des Au-pair’s schriftlich und mit Angabe von wichtigen Gründen mitteilen, dass ein harmonisches Miteinander nicht möglich ist und der Aufenthalt in der Familie daher beendet werden soll. Des Weiteren muss die Rechnungsstellung der Aupair Agentur Wagner fristgerecht von der Gastfamilie beglichen worden sein. Wird die kostenlose Neuvermittlung von der Gastfamilie nicht in Anspruch genommen, so erstattet die Agentur Wagner, wenn o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 249,00 €, den Restbetrag an die Gastfamilie zurück. (Gültig nur für Au-pairs deren Aufenthalt für 12 Monate geplant war. Nicht gültig bei Eigeninitiativbewerbungen und Wechsel Au-pairs).
  10. Bei Zahlungsverzug erhebt die Aupair Agentur Wagner eine 5,00 € Mahngebühr zzgl. Verzugszins (5 % über aktuellem Normalzins). Die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

Sämtliche genanten Vermittlungsgebühren inklusive der derzeit geltenden gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innehalb 14 Tagen ab Rechnungserhalt.

§4 Haftungsausschluss

  1. Beiden Parteien ist es bekannt, dass es sich bei der Leistung der Aupair Agentur Wagner um eine Dienstleistung handelt, die bezahlt werden muss, unabhängig davon, ob das Au-pair Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wird oder nicht.
  2. Der Gastfamilie wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung der Bewerberdaten, sich mit seinem zukünftigen Au-pair telefonisch sowie schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie Gebührenrückerstattung die nicht Vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen.
  3. Mündliche Nebenabreden mit dem Au-pair sowie mit der Agentur Wagner haben keine Gültigkeit.
  4. Angaben die von dem Bewerber in schriftlicher Form (Fragebogen, Referenzen, Photos Anschreiben, Lebenslauf, etc.) gegeben werden, sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der Entrichtung der Gesamtgebühr. Die Agentur Wagner hat auf die Richtigkeit der Angaben keinen Einfluss.
  5. Auch unvorhergesehene Komplikationen, wie z.B. eine wesentliche Verspätung des Ankunftstermins oder intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visumsangelegenheiten, haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr.
  6. Die Aupair Agentur Wagner haftet nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten.
  7. Verursacht die Aupair Agentur Wagner durch seine Vermittlungstätigkeit aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet sie nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.
  8. Die Aupair Agentur Wagner haftet nicht für Schäden die das Au-pair mittelbar sowie unmittelbar verursacht hat. Weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten. Es wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen die das Au-pair mit der Gastfamilie oder Dritten eingegangen ist.
  9. Die Aupair Agentur Wagner haftet nicht für Ausfallzeiten die durch das Aupair bei plötzlicher Absage, durch Visumsablehnungen der Botschaften oder sonstigen Behörden auftreten können.

§ 5 Sonstiges

  1. Die Gastfamilie ist einverstanden,dass meine/unsere Daten ausschließlich an Au-pairs (bzw. Gastfamilien), Kontaktpersonen, Partneragenturen des Au-pairs sowie Institutionen weitergegeben werden, soweit dies zweckgebunden und im zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit bzw. Qualitätssicherung (z.B. für die Organisation von Au-pair-Treffen) erfolgt. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Übertragung durch offene Netze, eine Einsichtnahme durch Dritte in Daten, selbst wenn diese geschützt oder verschlüsselt werden, nicht ausgeschlossen werden kann.
  2. Durch Weitergabe von den persönlichen Daten der Gastfamilie an Partneragenturen sowie an Au-pairs, wird eine initiativ Bewerbung von dem Au-pair ausgeschlossen. Das heißt: Durch eine direkt Anfrage (Bewerbung) von Au-pairs bei der Gastfamilie, die durch Weiterleitung der Adresse von der Agentur Wagner erfolgte, ist eine Reduzierung der Gebühr ausgeschlossen.
  3. Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Au-pairs die von der Aupair Agentur Wagner angeboten wurden an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung in ein Schadenersatz in Höhe von 5.000,00 Euro zu zahlen. Das Recht einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei einer Abwerbung einer / s Au-pair, die durch die Agentur Wagner zur Verfügung gestellt wurde, steht der Agentur die doppelte Vermittlungsgebühr zu.
  4. Die Gastfamilie erklärt, dass sie von der Agentur Wagner über die Bestimmung der Arbeitserlaubnis für Au-pairs in der BRD in Kenntnis gesetzt wurde. Das heißt, alle Au-pairs aus nicht EU/EWR Staaten benötigen vor Antritt der Au-pair Tätigkeit eine gültige Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404 strafbar.

§ 6 Schlussbestimmung

  1.  Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wobei auf die Schriftform nur schriftlich verzichtet werden kann.
  2. Sollten Teile dieses Vertrags ungültig oder unwirksam sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, Regelungen zu treffen, die der gewollten am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Auf den Rest des Vertrages hat dies keine Auswirkungen.
  3. Als Gerichtstand wird 59073 Hamm vereinbart.
  4. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Hiermit erkläre ich, dass ich die Aupair Agentur Wagner mit der Vermittlung eines Au-pairs beauftrage. Die AGB sowie die AU Pair Info für Gastfamilien der BA sind mir bekannt und ich erkenne diese hiermit ausdrücklich an.

§ 7 Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutzinformationen können Sie jederzeit in unserer Datenschutzerklärung nachlesen und stimmen der Datenverarbeitung zu.

Vermittlungsvereinbarung

Drucken Sie unsere Vermittlungsvereinbarung aus und senden Sie diese vollständig ausgefüllt an: Aupair Agentur Wagner, Otterweg 1, D-59071 Hamm oder faxen Sie diese an Telefax +49 (0) 2381 / 497377