Wie nehme ich Kontakt zu den Au-pairs auf?

Wir empfehlen mindestens ein Telefonat mit der Bewerberin / dem Bewerber. Gerne können Sie auch mit der Bewerberin / dem Bewerber per E-Mail Kontakt aufnehmen. Erst wenn danach beide Seiten in die Vermittlung einwilligen, erstellen wir die Verträge! Die Rechnung erhalten Sie erst nach Ankunft des Au-pairs.

Wie läuft die Au-pair-Vermittlung ab?

  • Beide Seiten stimmen der Vermittlung zu – Sie beauftragen uns mit der Vermittlung und schicken alle im Anschreiben genannten Dokumente an uns zurück. Dieses gewährleistet eine schnelle und sichere Zustellung im Heimatland des Au-pairs. Wir bieten Ihnen als Service den Versand der Dokumente per DHL an.
  • Die Kosten werden der Gastfamilie vorab in Rechnung gestellt und nach Geldeingang die Dokumente per DHL versandt. Die Höhe der Kosten für den DHL-Versand belaufen sich, je nach Zustellungsland, auf ca. 50 – 65 €. Diese Gebühr wird nicht zurückerstattet. Durch den Versand per DHL wird gewährleistet, dass die Dokumente schnellstmöglich und sicher bei dem Au-pair ankommen und keine Zeitverzögerung entsteht. Sollte dieses nicht gewünscht sein, werden die Unterlagen per Einschreibebeleg ins Ausland versandt. Dies kann zu Zeitverzögerungen und sogar zum Nichterhalt der Dokumente in den Heimatländern führen. Sie können gerne auch persönlich die Unterlagen versenden.
  • Sobald das Au-pair die Verträge erhält, beantragt sie/er das Au-pair-Visum. Wir halten Sie ständig auf dem Laufenden und informieren Sie zum Stand des Visaantrages.
  • Sie können sich weiterhin mit Ihrem zukünftigen Familienmitglied per E-Mail oder Telefon austauschen und sich so miteinander vertraut machen.

Wie läuft die Ankunft des Au-pair ab?

Wir organisieren den Ankunftstermin und –ort selbstverständlich in Absprache mit Ihnen und dem Au-pair. Dann ist es so weit und das Au-pair trifft bei Ihnen ein. Das Au-pair erhält von uns eine Telefonliste mit Mädchen/Jungen aus der Umgebung sowie einen Au-pair-Ausweis für Vergünstigungen bei öffentlichen Trägern/Veranstaltungen. Ebenso bekommt sie/er nach einem erfolgreichen Abschluss ein Au-pair-Zertifikat.

Unsere langjährigen Partneragenturen im Ausland wählen unsere Kandidatinnen / Kandidaten sorgfältig aus. Bewerberinnen/Bewerber, die sich über das Internet selbst bewerben, werden nicht berücksichtigt.

Was heißt Au-pair?

Au-pair kommt aus dem Französischen und heißt übersetzt „auf Gegenseitigkeit“. Aus dem Au-pair-Verhältnis sollen beide Seiten einen Nutzen ziehen. Au-pair’s leben in Gastfamilien im Ausland, um die Kultur und die Sprache des Gastgeberlandes kennenzulernen. Als Gegenleistung wird Hilfe im Haushalt und in der Kinderbetreuung erwartet. Ein Au-pair ist wie ein Familienmitglied auf Zeit, in einem fairen Gleichgewicht von Geben und Nehmen. Ein Au-pair-Aufenthalt dient der Jugendbildung, der Persönlichkeitsentwicklung und der interkulturellen Begegnung und verfolgt ein gesellschaftliches und jugendpolitisches Anliegen. Er ermöglicht der Gastfamilie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Wie alt darf / muss ein Au-pair sein?

In Deutschland liegt das Alter bei 18 – 26 Jahren.

Wie viele Stunden muss ein Au-pair arbeiten?

In Deutschland 30 Stunden / Woche.

Zusätzlich wird in den meisten Ländern 1 bis 2 Abende Babysitting pro Woche erwartet

Sprachkurs.

Möchte das/der Au-pair einen Sprachkurs besuchen, muss ihm die Zeit hierzu eingeräumt werden, allerdings in Absprache mit der Familie. Die Sprachkurse können vor-, nachmittags oder abends stattfinden, je nach erforderlicher Anwesenheit in der Familie.

Wer übernimmt die Reisekosten des Au-pairs?

Die Reisekosten für die An- und Abreise zu der Gastfamilie muss / sollte immer das Au-pair-Mädchen /der Au-pair-Junge selber tragen. Wir empfehlen allen Gastfamilien dringend, dem zukünftigen Au-pair kein Geld (oder Flugtickets) zu schicken. Leider kommt es doch immer wieder vor, dass dann das Geld weg ist und das/der Au-pair nicht ankommt.

Wie schnell kann man ein Au-pair aus Nicht-EU-Staaten bekommen?

In der Regel dauert ein normales Visumverfahren ca. 8 – 12 Wochen.

Welche Au-pair’s können sofort kommen?

Sofort können Au-pair’s aus EU-Staaten einreisen, da diese kein Visum benötigen. Jedoch ist es sehr selten, da nur ca. 2 % der Bewerber aus EU-Staaten kommen.
Sofort oder innerhalb weniger Tage kommen auch sogenannte Wechsel-Au-pairs.

Was ist ein Wechsel-Au-pair (Umvermittlung)?

Das sind Au-pair’s, die mit einem Au-pair-Visum schon im Land sind und aus unterschiedlichen Gründen eine neue Gastfamilie suchen.

Wir möchten mit unserem Au-pair in den Urlaub fahren.

Dies ist durchaus möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich unbedingt bei den zuständigen Konsulaten oder der zuständigen Botschaft über die entsprechenden Visabestimmungen zu erkundigen, bevor Sie Ihre Urlaubsreise antreten.

Was ist, wenn unser Au-pair krank wird?

Die Gastfamilie ist verpflichtet, sich um das Au-pair zu kümmern und alle ärztlichen Schritte einzuleiten. Medikamente und Arztbesuche bzw. Krankenhausaufenthalte muss die Gastfamilien vorfinanzieren und später durch Belege bei der Au-pair-Versicherung einreichen. Die Rückerstattung von den Versicherungen ist meist problemlos.

Wir möchten den Au-pair-Vertrag kündigen.

Grundsätzlich ist ein Au-pair-Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen durch beide Parteien kündbar. Eine sofortige Kündigung ist bei schwerwiegenden Fällen ( wie Diebstahl, sexuelle Nötigung, Körperverletzung usw. ) möglich.

Wir bitten Sie bei einem solchen Schritt, unbedingt Ihre vermittelnde Agentur zu informieren. Ein Auflösungsvertrag ist für beide Parteien vorteilhaft und schließt spätere Ersatzansprüche aus.

Was müssen wir tun, wenn unser Au-pair uns vorzeitig verlassen hat?

Sobald Ihr Au-pair Sie mit seinen ganzen Sachen (Koffer usw.) ohne vorherige Ankündigung verlassen hat, müssen Sie das/den Au-pair sofort bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung und Ausländerbehörde abmelden, um eine evtl. Verpflichtung gegenüber dem Au-pair vorzubeugen.

Wie früh muss man sich um ein Au-pair kümmern?

Die Erfahrungswerte liegen bei ca. 8 – 12 Wochen, von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums.

Welche Kosten kommen auf mich monatlich zu?

  • Taschengeld für das Au-Pair 280,- Euro
  • Krankenversicherung ca. 35,- Euro
  • Monatsfahrkarte ca. 45,- 70, Euro
  • Übernahme der Kosten für Sprachkurs mit 70,- Euro monatlich

Was leistet unsere Aupair Agentur Wagner?

  • Wir bieten Ihnen eine sehr große Auswahl an ausgesuchten Au-pair-Bewerbern aus der ganzen Welt an.
  • Wir unterstützen und beraten Sie bei der Suche nach einem geeigneten Au-pair.
  • Des Weiteren helfen wir bei der Abwicklung aller Formalitäten mit Behörden etc.
  • Wir erstellen den Au-pair-Vertrag und den offiziellen Einladungsbrief.
  • Wir bieten Ihnen in den ersten 4 Wochen eine kostenlose Neuvermittlung mit Au-pairs unserer Agentur an, wenn sich herausstellt, dass ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich ist.
  • Während des gesamten Au-pair-Aufenthaltes stehen wir sowohl dem Au-pair als auch der Gastfamilie als ständiger Ansprechpartner bei auftretenden Problemen zur Verfügung.
  • Durch unsere Fremdsprachenkompetenz können wir uns bei Sprachproblemen jederzeit als Vermittler (Dolmetscher) einschalten.
  • Sollte Sie ein Au-pair aus Gründen, die nicht von Ihnen verursacht worden sind, verlassen, verrechnen wir die bereits gezahlte Gebühr auf eine Neuvermittlung durch unsere Agentur.

Sind die Au-pair-Portfolios auf dieser Homepage aktuell?

Die Au-pair-Portfolios auf unserer Homepage www.aupair-wagner.de werden täglich überarbeitet und aktualisiert.
Allerdings nehmen wir Au-pair’s erst nach Vertragsabschluss (d. h., wenn die Gastfamilie das Au-pair einlädt) aus unserer Galerie. Es kommt also vor, dass einige Bewerber die in der Galerie sind, schon mit Gastfamilien in Kontakt stehen, aber nicht vermittelt sind.

Darf ein Au-pair in Deutschland Auto fahren?

Nach derzeitiger Rechtslage sind Führerscheine von Au-pair’s aus Ländern außerhalb der EU lediglich 6 Monate gültig.
Danach wird die Teilnahme mit einem fahrerlaubnispflichtigen Kfz am öffentlichen Straßenverkehr zu einer Straftat für das Au-pair (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und auch für die Gastfamilie (Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ).
Das Führen eines Kraftfahrzeuges sollte daher nach 6 Monaten auf keinen Fall fortgeführt werden, da sich sonst eine Strafverfolgung von staatsanwaltschaftlicher Seite nach sich zieht.
Durch eine KANN Bestimmung ist es möglich, die 6 Monatsfristen auf ggf. 12 Monate zu verlängern.
Sie müssen bzw. das/der Au-pair muss einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis bei Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde stellen.

Hierbei werden folgende Anlagen benötigt:

  • Kopie des Führerscheines des Au-pair’s
  • Beleg (Kopie) des Aufenthaltsvisums
  • Anmeldeunterlagen des Au-pair’s (Einwohnermeldeamt)
  • Au-pair-Vertrag

Im Antrag sollte beschrieben werden, dass die Fahrerlaubnis als wesentlicher Bestandteil für die Au-pair-Tätigkeit benötigt wird (z. B. Abholung der Kinder vom Kindergarten oder der Schule).
Wir möchten noch einmal darauf Hinweisen, dass dies eine KANN Bestimmung ist und vom Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig ist. Auch werden regional unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Letzte Möglichkeit ist natürlich bei einer Fahrschule einen deutschen Führerschein zu erwerben.

Was passiert, wenn es mit dem Au-pair einfach nicht klappt?

Leider kommt es vor, dass Gasteltern und Au-pair’s sich die größte Mühe geben, aber das Verhältnis klappt aus unterschiedlichen Gründen einfach nicht. Unter solchen Umständen können 12 Monate sehr lange werden. Hier ist eine Trennung (Umvermittlung) sicherlich für beide Parteien die bessere Lösung. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns, um so schnell wie möglich eine optimale Lösung für beide Parteien zu finden.

Kann „unsere/unser“ Au-pair auch länger bleiben als ein Jahr?

Eine oft gestellte Frage, wenn das Verhältnis zwischen Gastfamilie und Au-pair besonders gelungen und herzlich ist. Leider sind die entsprechenden behördlichen Regelungen so, dass ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland auf maximal 12 Monate begrenzt ist, eine Verlängerung der Tätigkeit als Au-pair ist NICHT möglich! Es kann jedoch in der Regel ein Intensiv-Sprachkurs von 3 – 6 Monaten im Anschluss an den Au-pair-Aufenthalt absolviert werden (dieser soll mindestens 20 Wochenstunden Deutschunterricht enthalten). Daneben gibt es auch die Möglichkeit eines freiwilligen sozialen Jahres (entsprechende Links hier:
www.fsj-web.org oder www.pro-fsj.de)